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Gemeinsam etwas bewegen. Mitgliedschaft in der Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V.

Die Krebsgesellschaft NRW e.V. blickt auf eine lange Tradition und erfolgreiches Wirken in NRW. Essentielle Basis dafür sind engagierte Mitglieder – in den Anfängen, wie auch heute. Mitglieder aus den unterschiedlichsten Bereichen der Gesellschaft: aus Forschung und Versorgung, aus Körperschaften, Institutionen sowie aus den Reihen der Selbsthilfe sind Lebenselixier des Vereins. Diese Vielfalt braucht es, um Bewährtes zu sichern und Zukunftsweisendes voranzutreiben.

Wir bieten: interdisziplinären, sektorenübergreifenden Austausch, das Mitwirken an spannenden Projekten und Arbeitsgruppen, eine Plattform für Ideen in einem starken Team. 

Ordentliches Mitglied

  • Berufsstand oder einem sonstigen in der Onkologie tätigen Berufsstand angehört.
  • als juristische Person, die eine Körperschaft, Klinik, Stiftung, Verein, GmbH oder GbR vertritt. Diese Institutionen sollen im engeren Sinne dem Gesundheitswesen, im weiteren Sinne der Wohlfahrtspflege u/o dem Umkreis von Patientenversorgung zuzuordnen sein.
  • Ordentliche Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung Stimmrecht (Satzung § 4, Abs. 1).

Förderndes Mitglied

  • Als natürliche Person, Unternehmen, Institution u.a. ohne explizite Beschränkung auf das Gesundheitswesen. Voraussetzung ist das Teilen der Zwecke der Krebsgesellschaft (Satzung, § 2), keine kommerzielle oder parteiliche Zielsetzung.
  • Fördernde Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht (Satzung § 4, Abs. 2)

Anträge und Satzung

Antrag auf Mitgliedschaft als natürliche Person

Antrag auf Mitgliedschaft als juristische Person

Satzung der Krebsgesellschaft NRW e.V.